Holzmechaniker - Ein Beruf auch für dich claim


Leitfaden für
Ausbildungsbetriebe

Häufigsten Frage bei
der Erstausbildung
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Broschüre für Lehrer/innen
für den berufsvorbereitenden
Unterricht

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Die schriftliche Bewerbung

Hier gibt es Musterdokumente und
Tipps: Anschreiben (Muster),
Bewerbung (Muster),
Bewerbungstipps

BMBF-Handreichung
für ausbildende Fachkräfte

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Die Zwischenprüfung

Während der Ausbildung muss Du (Ausnahme „gestreckte Abschlussprüfung“) eine Zwischen- und Abschlussprüfung ablegen. Die Zwischenprüfung findet nach der Hälfte der Ausbildungszeit statt. Die Inhalte der Zwischenprüfung kannst Du in der Prüfungsordnung zu Deiner Ausbildung nachlesen.

Bei der Zwischenprüfung geht es darum, den gegenwärtigen Wissensstand der Auszubildenden zu erfassen. Daher kann man in der Zwischenprüfung weder durchfallen, noch kann sie wiederholt werden. Das Ablegen der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu dürfen. Gleichwohl fliest die Note der Zwischenprüfung nicht in die Abschlussnote ein.

Die Zwischenprüfung dauert zwei bis drei Stunden. Zwar kann ein Betrieb einen Azubi nicht wegen eines schlechten Abschneidens bei der Zwischenprüfung rauswerfen. Dennoch ist es ratsam sich gut darauf vorzubereiten. Sicherlich hast Du wenig Lust, Dich für schlechte Prüfungsergebnisse vor Deinem Ausbildungsleiter rechtfertigen zu müssen. Schließlich bietet Dir die Zwischenprüfung die Gelegenheit, einmal die Prüfsituation zu üben.

Bei einigen Ausbildungen gibt es eine Abschlussprüfung Teil 1 und eine Abschlussprüfung Teil 2 (gestreckte Abschlussprüfung). Hier entfällt die Zwischenprüfung.