Holzmechaniker - Ein Beruf auch für dich claim


Leitfaden für
Ausbildungsbetriebe

Häufigsten Frage bei
der Erstausbildung
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Broschüre für Lehrer/innen
für den berufsvorbereitenden
Unterricht

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Die schriftliche Bewerbung

Hier gibt es Musterdokumente und
Tipps: Anschreiben (Muster),
Bewerbung (Muster),
Bewerbungstipps

BMBF-Handreichung
für ausbildende Fachkräfte

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Die Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildung musst Du eine Abschlussprüfung ablegen. In Handwerksberufen heißt sie Gesellenprüfung. Eine wichtige Voraussetzung, um für die Abschlussprüfung zugelassen zu werden, ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung. Bei besonders guten Leistungen kann die Prüfung einige Monate vorverlegt werden. Hierzu muss Dein Ausbildungsbetrieb einen Antrag bei der zuständigen Innung bzw. Handwerkskammer stellen.

Die Prüfungsinhalte kannst Du in der Ausbildungsordnung nachlesen. Die Abschlussprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Sie findet zwei Mal im Jahr statt, jeweils im Sommer und Winter. Im Regelfall wirst Du von dem Ausbildungsbetrieb für die Prüfung angemeldet.

Um die Abschlussprüfung- bzw. Gesellenprüfung zu bestehen, musst Du im praktischen und theoretischen Teil mindestens die Note „ausreichend“ erreichen. Weitere Prüfungsdetails, wie beispielsweise die Gewichtung der einzelnen Prüfungsfächer, stehen in der jeweiligen Ausbildungsordnung.

Solltest Du die Abschlussprüfung nicht bestehen, kannst Du sie am nächstmöglichen Prüfungstermin nochmal absolvieren. Grundsätzlich kann die Ausbildungszeit nur um ein Jahr verlängert werden. Somit kannst Du nicht bestandene Prüfungsfächer bzw. - teile zweimal wiederholen.

Bei bestandener Prüfung bekommst Du ein Gesellenprüfungs- bzw. Abschlusszeugnis. Wenn Du möchtest, kann auch die Abschlussnote der Berufsschule in das Gesellenprüfungs- bzw. Abschlusszeugnis aufgenommen werden.